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Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Beitragsanpassung im ARAG Rechtsschutz

 

Wie werden die Beiträge kalkuliert?

Mit unserer Rechtsschutzversicherung bieten wir unseren Kundinnen und Kunden umfassenden rechtlichen Schutz. Dabei übernehmen wir die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung im Falle eines Konflikts – von persönlicher Anwaltsbetreuung über digitale Lösungen bis zur Mediation.

Ihr ganz individueller Beitrag wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Sowohl persönliche Umstände wie Ihr Familienstand als auch vertragliche Aspekte spielen dabei eine Rolle, beispielsweise ob Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben.

 

Um nun allen Kundinnen und Kunden gleichermaßen in Rechtsfällen zur Seite stehen zu können, müssen wir ein Gleichgewicht zwischen der Summe aller individueller Versicherungsbeiträge und der Summe aller Schadenkosten schaffen und erhalten.

 

Warum steigt mein Beitrag?

Die Anpassung Ihrer Beiträge stellt sicher, dass Ihr derzeitiger Versicherungsschutz erhalten und unverändert bleiben kann.

Jedes Jahr prüft ein unabhängiger Treuhänder die Kostenentwicklung in der gesamten Rechtsschutz-Versicherungsbranche. Im vergangenen Jahr sind die Kosten von Rechtsfällen im Vergleich zum Vorjahr weiter angestiegen. Einen Teil dieser Kosten geben wir an Sie weiter.

 

Kann ich meinen Beitrag senken?

Durch gezielte Anpassungen Ihres Vertrags können Sie aktiv auf Ihren Beitrag Einfluss nehmen. So können sich bereits kleine Änderungen in der Höhe Ihrer Versicherungsprämie bemerkbar machen.

 

Beiträge und Leistungen optimal aufeinander abstimmen

 
  • Ändern Sie Ihre Zahlungsweise: Sie haben sich bei Antragstellung für eine monatliche Beitragszahlung entschieden? Stellen Sie Ihre Zahlungsweise um, zahlen Sie – auf die Jahresprämie gerechnet – bis zu 8 Prozent weniger Beitrag. Einfach, in dem Sie wahlweise auf eine viertel-, halb- oder jährliche Zahlung wechseln.
  • Vereinbaren Sie eine (höhere) Selbstbeteiligung: Ihren Beitrag können Sie durch die Wahl einer Selbstbeteiligung, die Sie im Schadenfall selbst zahlen, senken. Je höher die vereinbarte Selbstbeteiligung ist, desto niedriger ist Ihr Beitrag. Gut zu wissen: ARAG JuraTel® und Mediation können Sie immer in Anspruch nehmen – ohne dass eine Selbstbeteiligung anfällt.
  • Prüfen Sie Ihren Versicherungsumfang: Entspricht Ihr aktueller Absicherungsbedarf noch dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses? Denn auch durch veränderte Lebensumstände können sich Tarifierungsmerkmale ändern. Können Sie gegebenenfalls auf versicherte (Lebens-)Bereiche verzichten?
  • Kündigung des Vertrags: Steigt Ihr Beitrag aufgrund einer bedingungsgemäßen Beitragsanpassung, steht Ihnen ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die Kündigung muss uns innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung vorliegen. Ihren Versicherungsschutz verlieren Sie dann zum vereinbarten Termin.
  • Umstellung auf den aktuellen Tarif: Entscheiden Sie sich für ein Upgrade Ihres Versicherungsschutzes, noch bevor die Beitragserhöhung wirksam wird, bleibt Ihr Vertrag von einer Anpassung des Beitrags unberührt. So profitieren Sie nicht nur von den besseren Leistungen des aktualisierten Tarifs, sondern setzen so Ihre Beiträge optimal ein. Wenden Sie sich einfach an Ihre ARAG Beraterin oder Ihren ARAG Berater.
 
 

Meine ARAG – Ihr Kundenportal: Versicherungen verwalten und mehr

Meine ARAG – Ihr Kundenportal
 

Sie möchten Ihren Vertrag anpassen? In "Meine ARAG" haben Sie alles auf einen Blick: Alle Verträge, Rechnungen und Kontaktdaten. Sie können Kontakt- und Zahlungsdaten ändern, einen Schaden melden oder Ihre ARAG Beraterin oder Ihren ARAG Berater kontaktieren.

 
 
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