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Wie können wir Ihnen heute weiterhelfen?

Damit die Fördervereine für Kindertagesstätten und Schulen einen auf ihre besonderen Risikoverhältnisse zugeschnittenen Versicherungsvertrag abschließen können, hat der Bundesverband der Kita- und Schulfördervereine e.V. (BSFV) mit der ARAG Sportversicherung einen Gruppenvertrag geschlossen, der auf die speziellen Risiken der Vereine zur Förderung von Kitas und Schulen eingeht.

 
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Ihre Ansprechpartner

Unser Team für den Bereich Kita- und Schulfördervereine beantwortet alle Ihre Fragen.


Tel: (0211) 963-3707

E-Mail:

Alle Details zum Gruppenvertrag für Sie und Ihren Verein


Mitgliedschaft plus

Mitgliedschaft superplus
Haftpflichtversicherung
Personen- und Sachschäden
10.000.000 Euro

10.000.000 Euro
Vermögensschäden
50.000 Euro je Verstoß

50.000 Euro je Verstoß
Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen und den fest verbundenen Teilen
500.000 Euro

500.000 Euro
Mietsachschäden an beweglichen Sachen (z.B. Einrichtungen, Sportgeräte)
35.000 Euro

35.000 Euro
Umweltschadenversicherung
5.000.000 Euro

5.000.000 Euro
Umwelthaftpflicht-Basisversicherung
5.000.000 Euro

5.000.000 Euro
Mietschäden an Gebäuden und Räumen durch Brand/Explosion
5.000.000 Euro

5.000.000 Euro
Schlüsselverlust
20.000 Euro

20.000 Euro
Rechtsschutzversicherung
Schadenersatz-, Straf- und Ordnungswidrigkeiten-, Arbeits- und Sozialgerichts-Rechtsschutz
100.000 Euro

100.000 Euro
Vertragsrechtschutz
mit einer Selbstbeteiligung von 500 Euro
Vertrauensschadenversicherung
für Vereine
20.000 Euro

20.000 Euro
für Landesverbände
40.000 Euro

40.000 Euro
bei Betrug
5.000 Euro

5.000 Euro
Unfallversicherung
Im Todesfall
7.500 Euro
2.500 Euro
zzgl. je versorgungspflichtiges Kind
Im Invaliditätsfall
7.500 Euro
pauschal – ab 15 % Invaliditätsgrad – bis zur Höchstsumme von 180.000 Euro
gemäß Leistungstabelle (siehe Merkblatt Ziffer 4)
Übergangsleistung
2.000 Euro
nach 6 Monaten und weitere
2.000 Euro
nach 9 Monaten
Serviceleistungen
5.000 Euro
Kosmetische Operationen
5.000 Euro
D&O-Versicherung
ehemalige, gegenwärtige oder zukünftige Mitglieder des Vorstandes, der Geschäftsleitung, des Kuratoriums, des Präsidiums, des Aufsichtsrates, des Verwaltungsrates oder des Beirates
125.000 Euro

Merkblätter zum Gruppenvertrag

Alle Details zum Nachlesen, Downloaden und Ausdrucken

 

Zusatzversicherungen für Ihren Kita- / Schulförderverein

Kita- und Schulfördervereine im BSFV e.V. sind im Rahmen und Umfang der Gruppenversicherung abgesichert. Somit verfügen Vereine, Verbände und deren Mitglieder über eine solide Grundabsicherung. Diese kann mit entsprechenden Zusatzversicherungen erweitert werden, die von jedem Verband oder Verein individuell abgeschlossen werden können. Hier stellen wir Ihnen die Möglichkeiten einer zusätzlichen Absicherung für Ihren Verein vor:

Zusätzlicher Unfallversicherungsschutz

Zusätzlich können Sie über den Bundesverband der Kita- und Schulfördervereine e.V. (BSFV) diese Versicherungen abschließen:

Schülerunfallversicherung

Es besteht die Möglichkeit einen ergänzenden Unfallschutz für die vom Schulförderverein aktiv betreuten Schüler abzuschließen. Hierdurch ist gewährleistet, dass auch ein Unfallschutz vorhanden ist, wenn die Aktivität des Schulfördervereins außerhalb des Organisations- und Verantwortungsbereichs liegt.

Versichert ist die aktive Teilnahme an allen Vereinsveranstaltungen des Fördervereines, einschließlich der Teilnahme an der schulischen Ganztagsbetreuung durch den Förderverein.

Versicherungsschutz
Leistungen je Schüler
Grundsumme im Invaliditätsfall
25.000 Euro
Höchstleistung im Invaliditätsfall
75.000 Euro
Todesfall
5.000 €
Krankenhaus-Tagegeld
10 Euro
Serviceleistungen
5.000 Euro
Übergangsleistung nach 6 Monaten
1.500 Euro

Kita-Kinder-Unfallversicherung

Es besteht die Möglichkeit einen ergänzenden Unfallschutz für die vom Schulförderverein aktiv betreuten Kita-Kinder abzuschließen. Hierdurch ist gewährleistet, dass auch ein Unfallschutz vorhanden ist, wenn die Aktivität des Kitafördervereins außerhalb des Organisations- und Verantwortungsbereichs liegt.

Versicherungsschutz
Leistungen je Kita-Kind
Grundsumme im Invaliditätsfall
25.000 Euro
Höchstleistung im Invaliditätsfall
75.000 Euro
Todesfall
5.000 €
Krankenhaus-Tagegeld
10 Euro
Serviceleistungen
5.000 Euro
Übergangsleistung nach 6 Monaten
1.500 Euro

Praxisbeispiele

Bitte beachten Sie, dass die Erklärungen und Erläuterungen auf diesen Seiten nicht den Wortlaut des Versicherungsvertrages mit dem BSFV in seiner jeweils aktuellen Fassung ersetzen. Für alle Streitigkeiten gilt ausschließlich der Versicherungsvertrag zwischen der ARAG Allgemeinen Versicherungs-AG und dem BSFV.

Übermittagsbetreuung

Der Schulförderverein organisiert die Übermittagsbetreuung für die Kinder der Schule. Durch die Unaufmerksamkeit der Aufsichtsperson verletzt sich ein 8-jähriger Junge beim Spiel schwer. Die Eltern stellen Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche in Höhe von 18.000 Euro gegen den Schulförderverein und dessen Betreuer. ARAG leistet.

Vorstandssitzung

Der Vorsitzende eines Schulfördervereins lädt den Vorstand zu einer Sitzung in sein Privathaus ein. Im Verlauf der Vorstandssitzung entwickelt sich eine lebhafte und laute Sachdiskussion. Aus persönlicher Verärgerung über gefasste Beschlüsse schlägt ein Vorstandsmitglied mit der geballten Faust so unbedacht auf den Tisch, dass die teure Kristallvase zerstört wird. Der Vorsitzende macht Schadenersatzansprüche gegen das Vorstandsmitglied geltend. ARAG leistet.

Schulfest

Zur Finanzierung der schulischen Aktivitäten veranstaltet der Schulförderverein ein Schulfest. Beim Aufbau eines größeren Zeltes wird vergessen die Sicherungssplinte einzuhängen. Beim ersten Windzug bricht das Zelt zusammen und verletzt 5 Personen durch herabstürzendes Zeltgestänge schwer. ARAG leistet.

Renovierung in Eigenregie

Der Schulförderverein renoviert in Eigenregie die veralteten Klassenräume der Schule. Hierzu werden Farbe und Pinsel gekauft und in Eigenregie aufgetragen. Bei der Auswahl der Farbe wurde nur auf den Preis geschaut. Der Vorsitzende des Schulfördervereins achtete nicht darauf, dass die Farbe nicht für Innenräume geeignet ist und schwere Atemwegserkrankungen hervorruft. Neben Schadenersatzforderungen der Eltern erkrankter Schüler sieht sich der Schulförderverein auch den Dekontaminationskosten der Schule ausgesetzt. Die Farbe an den Wänden musste von einem Fachunternehmen befreit und auf einer Sondermülldeponie entsorgt werden. ARAG leistet.

Eigenes Büro

Der Schulförderverein betreibt ein eigenes Büro in der Schule. Beim Betreten des Büros stolpert die Mutter eines Kindes über einen hochstehenden Teppichrand, reißt sich das Kreuzband und bricht sich beim Aufprall auf den Boden das Handgelenk. Die Mutter stellt Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen in Höhe von 12.500 Euro, da der Schulförderverein seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat.

Für die Dauer des Krankenhausaufenthalts musste eine Haushaltshilfe für die Familie und die Kinderbetreuung angestellt werden. ARAG leistet.

Achtung: Die Haftpflichtversicherung der Schule wird hier nicht einspringen.

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